AGB's

A. Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1.    Wir geben unsere Angebote freibleibend ab, unsere Verpflichtung entsteht erst mit der Bestätigung des Auftrages.
2.    Lieferung und Berechnung erfolgen zu den am Tage des Versandes der Ware gültigen Preisen und Bedingungen. Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, auch bei Franko-Lieferungen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware die Fabrik verlässt. Verzögert sich der Transport durch Umstände, welche der Käufer zu vertreten hat, so gilt die Gefahr als in dem Zeitpunkt übergegangen, in welchem die Ware versandbereit gestellt wurde.
3.    Bei Eilgut- oder Expressgut-Sendungen trägt der Abnehmer die Differenz zwischen den Spesen für Frachtgut und denjenigen für die beschleunigte Versandart.
4.    Die Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen. Die Folgen höherer Gewalt (z.B. Feuersbrunst, Explosion, Überschwemmung), verspäteter Materialeingang, Streik, Arbeitermangel, Gütersperre, Waggonmangel, behördliche Maßnahmen und andere unvorhergesehene Umstände entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung. Wird sind in diesen Fällen berechtigt, verlängerte Lieferfristen zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so sind Ersatz- bzw. Erfüllungsansprüche ausgeschlossen.
5.    Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen werden, soweit technisch abhängig, vermieden. Erhebliche Abweichungen gewähren nur einen Anspruch auf Ersatzlieferung, aber keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Gewinn-Entgang irgend welcher Art.
6.    Wir haben das Recht, vom Liefervertrag zurückzutreten oder Vorauszahlungen zu verlangen, wenn uns nach Übernahme eines Auftrags Tatsachen bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen.
7.    Wir behalten uns das Eigentumsrecht an sämtlichen, von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer alle Forderungen, die aus der Geschäftsverbindung entstanden sind, erfüllt und insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrent-Saldo bezahlt hat. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts im Falle des Zahlungsverzuges oder der Gefährdung des Eigentumsanspruches gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Es steht uns aber frei, die Ware, die wir infolge Zahlungsverzuges des Käufers zurücknehmen, für dessen Rechnung nach unserem Ermessen zu verwerten. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist dem Käufer untersagt. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware - gleich, in welchem Zustand -, so tritt er mit Vertragsschluss bis zur vollen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
8.    Die Anmeldung des Konkurses, die Leistung der »Eidesstattlichen Versicherung« und ein im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten etwa eintretender Wechsel des Firmeninhabers entbinden uns von der Erfüllung laufender Aufträge, wobei die Entscheidung bei uns liegt.
9.    Telefonische Abmachungen und Absprachen mit Vertretern bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung und werden erst dadurch rechtswirksam.
10.    Diese Bedingungen gelten für das erste, wie auch für alle weiteren Geschäfte, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert oder durch neue Bedingungen ersetzt werden.

B. Zahlungsbedingungen

1.    Unsere Verkaufspreise sowie alle Angebote, Verkäufe und Berechnungen verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in EURO.
2.    Die Rechnungsbeträge sind porto- und spesenfrei zahlbar.
3.    Skonto wird für Zahlungen nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind. Wechsel gelten nicht als Barzahlung. Nach Ablauf des Netto-Zieles werden Verzugszinsen in Höhe der Wechseldiskontspesen der Landeszentralbank + 3 % p.a. berechnet. Die Hereinnahme eines Wechsels behalten wir uns in jedem Falle vor. Grundsätzlich nehmen wir nur Akzepte unter dem Vorbehalt herein, dass mit dem Vorkommen eines Protestes sämtliche evtl. noch laufenden Akzepte zurückgegeben werden und unser Anspruch auf die mit den Akzepten verrechnete und eine darüber hinausgehende Warenforderung mit sofortiger Wirkung fällig wird. Die Aufhebung einer Kreditgewährung – auch einer solchen innerhalb der eingeräumten Zahlungsfristen – bleibt uns jederzeit vorbehalten. Wir sind auch berechtigt, jederzeit ohne Angaben von Gründen eine nach unserem Urteil ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Erfolgt auf unser Ersuchen hin solche nicht, so wird unsere Forderung sofort fällig.
4.    Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung seitens des Käufers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht statthaft. Zahlungen sind nur rechtsgültig, wenn sie an die auf unseren Rechnungen angegebenen Bankverbindungen erfolgen. Zahlungen an Angestellte unserer Firma sind nur rechtsgültig, wenn diese zum Inkasso bevollmächtigt sind.
5.    Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

C. Gewährsbedingungen

1.    Wir verarbeiten handelsübliche Roh- und Werkstoffe nach dem neuesten Stand der technischen Erkenntnisse, übernehmen für die Güte unserer Erzeugnisse aber nur soweit eine Gewähr, als wir für innerhalb der gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Frist auftretende Herstellungs- oder Materialfehler durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl aufkommen.
2.    Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises sowie alle weitergehenden Ansprüche lehnen wir ab.
3.    Beanstandungen irgendwelcher Art werden nur innerhalb 10 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern:
a.    es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der gelieferten Ware handelt,
b.    der fällige Kaufpreis noch nicht bezahlt ist,
c.    die Beschädigungen auf Fahrlässigkeit oder auf Unfall zurückzuführen sind.

D. Eigentumsvorbehalt

1.    Das Eigentum an der von uns gelieferten Ware geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Besteller über.

E. Erfüllungsort

1.    Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 32545 Bad Oeynhausen. Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen (Westf.), auch für alle aus dem Lieferungsgeschäft entstehenden Scheck-, Wechsel- und Urkundenproteste. Preise und Irrtümer vorbehalten. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.

Stand AGB 2018